cosnova says NO

Akuthilfe für Frauen und Kinder, die vor Partnerschaftsgewalt ins Frauenhaus fliehen

cosnova hat im Jahr 100.000 Euro an einen Fond der Frauenhauskoordinierung e.V. gespendet, der Frauen unterstützt, die sich den oft sehr kostspieligen Aufenthalt in einem Frauenhaus nicht leisten können.

Konkrete Beispiele* illustrieren, in welch bedrohlichen Situationen die Frauen sind und wie sehr sie auf die Hilfe aus dem Fond angewiesen sind.

Bis September 2024 sind bereits 50.000 Euro davon abgerufen worden. Weil diese Hilfe so wichtig und notwendig ist, spendet cosnova auch 2024 wieder 100.000 Euro an den Fond. Pro Einzelfall bekommen die Frauen mindestens 500 und maximal 3.000 Euro. 

*Quelle: Frauenhauskoordinierung e.V.

Frauenhaus Landshut – Aufenthaltskosten für Bewohnerin aus dem EU-Ausland

Frau L., gebürtig in Frankreich, hat massive psychische und physische Gewalt durch ihren Lebenspartner und Vater des gemeinsamen Kindes erlitten. Er hat zudem die gemeinsame Wohnung verwüstet.

Sie möchte unbedingt arbeiten und die deutsche Sprache lernen. Allerdings hat sie bisher keinen Kitaplatz für ihren 2,5-jährigen Sohn. Zudem wird sie weiterhin massiv von ihrem Ex-Partner bedroht. Die Betroffene hat derzeit keinerlei Einkommen. Das pädagogische Personal kümmert sich um die Integration des Kindes in eine Kindertagesstätte und dessen Stabilisierung. Mit Frau L. wird Trauma-fachspezifisch gearbeitet. Das Schutzbedürfnis vor dem Ex-Partner lässt derzeit keinen Auszug in eine eigene Wohnung zu.

Frauenhauskoordinierung e.V.

Frauenhaus Gelsenkirchen: Aufenthaltskosten für Mutter & Baby bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde

Für Frau S. läuft derzeit ein Härtefallantrag bei der Ausländerbehörde über ihren eigenen Aufenthalt sowie den ihres Babys. Da Frau S. und ihr Baby zum Zeitpunkt der Gewalteinwirkung lediglich ein Visum für Familiennachzug besaßen, ist sie nicht berechtigt, Bürgergeld zu beziehen.

Bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde über den zukünftigen Aufenthalt von Frau S. müssen deren Aufenthaltskosten finanziell überbrückt werden. Die einzige Alternative wäre zum jetzigen Zeitpunkt eine Rückkehr in ihr Heimatland ohne das Baby, da der Vater dieser Rückkehr nicht zustimmt.

Frauenhaus Greifswald:  Aufenthaltskosten für erwerbslose Mutter bis zur erfolgreichen Arbeit als Fachkraft

Eine Bewohnerin, die nach häuslicher Gewalt zusammen mit ihrem Sohn im Frauenhaus Greifswald aufgenommen wurde, hat aufgrund ihres Aufenthaltstitels keinerlei Anspruch auf Sozialleistungen. Derzeit ist sie noch erwerbslos.

Durch ihren Aufenthalt im Frauenhaus erhalten die Frau und ihr Kind eine Chance auf ein eigenständiges, sicheres Leben in Deutschland, während ihnen anderenfalls nur eine Rückkehr zum Täter oder eine Abschiebung übrigblieben. In beiden Fällen wäre sie Gewalt ausgesetzt und ihre Freiheit und Rechte würden massiv eingeschränkt werden. Die Zeit im Frauenhaus soll einerseits zur sofortigen Beendigung der häuslichen Gewalt dienen. Anderseits werden essenzielle Dinge für ihr zukünftiges Leben außerhalb geklärt. 

Frauenhaus Diakonie Hessen – Fahrscheine für Mutter & Kind ohne Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Frau K. lebt bisher ohne geklärten Aufenthaltsstatus im Frauenhaus, da sie vom Aufenthalt des Mannes abhängig ist. Ohne Erspartes und ohne Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist es der Mutter nicht möglich, Fahrscheine für sich und ihren Sohn zu bezahlen. Diese werden benötigt, um am gesellschaftlichen, kulturellen Leben teilzuhaben und Termine bei Behörden, Ärzt*innen, Beratungsstellen wahrzunehmen. Ihr Kind benötigt eine Monatsfahrkarte, um zur Schule zu kommen. Wenn die Möglichkeit besteht, die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen, fühlt sich Frau K. sicherer und freier Termine außerhalb zu vereinbaren und selbstständig wahrzunehmen. 

Beratungsstelle für Betroffene von häuslicher Gewalt Nordwestmecklenburg – Übersetzung von Dokumenten zur Anerkennung des erlernten Berufes als Ärztin

Frau A., Ärztin aus dem nichteuropäischen Ausland, hat nach der Flucht vor ihrem gewalttätigen deutschen Ehemann kein Einkommen. Sie will in ihrem erlernten Beruf als Medizinerin in Deutschland arbeiten und hat alle erforderlichen Unterlagen, die nun beglaubigt und übersetzt werden müssen. Derzeit lebt sie bei einer Freundin, die sie zwar mit Kost und Logis versorgen kann, aber keine weitere finanzielle Hilfe bietet.

Mit der Spende können die erforderlichen Unterlagen ins Deutsche übersetzt und beglaubigt werden. Die Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation ist ein wichtiger Schritt in ein selbstbestimmtes und selbst zu finanzierendes Leben. 

Unterstützen aktiv die Kampagne

Interview mit Sarah Bora und Nina Meinke

Unsere Initiative wird 2024 von zwei bekannten Persönlichkeiten unterstützt: Sarah Bora, Unternehmerin, Mitgründerin von #dienächste und selbst ehemaliges Opfer ist erneut Teil der Kampagne. Zudem konnte cosnova Profiboxerin und Weltmeisterin Nina Meinke gewinnen. Die beiden Frauen sprechen darüber, was sie dazu bewogen hat, Teil der Kampagne zu werden, wo aus ihrer Sicht Prävention gegen Gewalt an Frauen ansetzen sollte und wie wir als Gesellschaft mit diesem Thema umgehen können.